- in Form von einem Raum in Frankfurt für unsere Bibliothek
- durch Geldspenden
- durch Mitgliedschaft im Verein mit jährlichen Beiträgen
- durch Sachspenden in Form von Büchern und Medien
Der Verein ist berechtigt:
Für Spenden, die ihm zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.Bankverbindung:
Krebsbibliothek e.V.
Frankfurter SparkasseBLZ:50050201
KontoNr.:200385674
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